dostępność2025.pl
Darstellung
Sprache

Fragen und Antworten · mit Artikelnummern

Häufige Fragen

Kurze Antworten, die auf die langen verweisen. Jede mit einer Artikelnummer des Gesetzes oder einem WCAG-Kriterium, damit sie an der Quelle nachprüfbar ist.

Geltungsbereich

Gilt das Gesetz für jede Website?

Nein. Es gilt für die in Art. 3 Abs. 2 genannten Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern — darunter der elektronische Geschäftsverkehr, also jede Seite, auf der ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag schließt (Art. 5 Nr. 32). Der praktische Test: lässt sich auf dieser Seite etwas bestellen, buchen, bezahlen oder unterschreiben? Wenn ja, sind Sie erfasst, so sehr die Seite auch nach Visitenkarte aussieht. Informiert sie nur und verweist auf eine Telefonnummer, sind Sie außerhalb. Die Grenze mit Beispielen.

Ich habe einen Shop. Bin ich sicher erfasst?

Ja, wenn Sie an Verbraucher verkaufen und kein Kleinstunternehmen sind. Art. 18 fügt Anforderungen an Identifizierung, Sicherheit, Zahlung und Signaturen hinzu — also an Anmeldung, Warenkorb, Kasse und Einwilligungen, nicht nur an die Startseite. Shops Schritt für Schritt.

Was ist ein Kleinstunternehmen, und was darf es auslassen?

Ein Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro (Definition aus dem Unternehmerrecht, gemessen über die letzten zwei Geschäftsjahre). Seine Dienstleistungen sind vom Gesetz ausgenommen (Art. 4 Nr. 1). Produkte nicht. Verträge mit Partnern, Anforderungen von Marktplätzen und andere Vorschriften gelten weiter. Wird die Schwelle in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, endet die Ausnahme — eine eigene Übergangsfrist dafür sieht das Gesetz nicht vor. Die Ausnahme mit Sternchen.

Ich bin Einzelunternehmer. Bin ich ein Kleinstunternehmen?

Mit ziemlicher Sicherheit ja — eine Person ist weniger als zehn, und die Schwelle von 2 Mio. Euro ist für die meisten Einzelunternehmer außer Reichweite. Die Ausnahme betrifft aber nur Dienstleistungen, sie nimmt kein Risiko aus anderen Vorschriften (unlautere Marktpraktiken, DSGVO in Ihren Formularen), und ein Firmen- oder Behördenkunde fragt in der Ausschreibung ohnehin nach Barrierefreiheit. Die Ausnahme nimmt die Pflicht, nicht den Grund.

Meine Seite nimmt Terminbuchungen oder Kursanmeldungen entgegen. Ist das schon eine Dienstleistung im Sinne des Gesetzes?

Ja, wenn die Buchung in einem Vertrag endet — auch ohne Onlinezahlung. Art. 5 Nr. 32 spricht vom Abschluss eines Fernabsatzvertrags auf elektronischem Weg, nicht von einem Warenkorb. Kalender, Anmeldeformular und Bestätigungs-E-Mail sind eine Dienstleistung und müssen gemeinsam barrierefrei sein.

Ich verkaufe über Allegro und Amazon. Befreit mich das?

Nein. Die Plattform haftet für ihre Oberfläche, Sie für Ihre — den eigenen Shop, die Firmenseite und alles, was Sie selbst einstellen: Produktbeschreibungen, Bilder mit Text statt einer Textalternative, Größentabellen als Grafik, Anleitungen als PDF. Verkaufen Sie ausschließlich auf fremden Plattformen und betreiben keine eigene Verbraucherdienstleistung, sind Ihre Pflichten entsprechend kleiner — aber nicht null.

Und ein Kontaktformular oder ein Newsletter?

Beides ist für sich kein Vertrag und macht aus einer Seite noch keine Dienstleistung nach Art. 3 Abs. 2. Sind Sie aber erfasst, ist das Kontaktformular in der Regel Ihr Beschwerdekanal nach Art. 37 Abs. 1 — und ein Kanal, der sich mit einem Screenreader nicht bedienen lässt, ist kein Kanal.

Ich verkaufe nur an Unternehmen (B2B). Bin ich erfasst?

Das Gesetz betrifft Dienstleistungen für Verbraucher — natürliche Personen außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit (Art. 5 Nr. 14). Eine reine B2B-Plattform mit Prüfung der Steuernummer bei der Registrierung: nein. Ein Shop „für Firmen“, bei dem tatsächlich jeder ohne Prüfung kaufen kann: ja. Es zählt, wer faktisch kaufen kann, nicht was in der Überschrift steht.

Das Unternehmen sitzt im Ausland und verkauft nach Polen. Gilt das polnische Gesetz?

Ja — Dienstleistungserbringer ist jeder, der einem Verbraucher in der EU eine Dienstleistung anbietet (Art. 5 Nr. 35), und die Aufsicht liegt bei der Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Das Recht des Sitzstaates gilt zusätzlich. Die technischen Anforderungen sind aber unionsweit dieselben (EN 301 549), ein gründliches Audit bedient also alle Märkte zugleich. Umsetzungen in anderen Ländern.

Ich bin eine öffentliche Stelle. Was ändert sich?

Nicht der Standard: WCAG 2.1 AA nach dem Gesetz von 2019. Es ändert sich die Durchsetzung dort, wo Sie eine Dienstleistung nach Art. 3 Abs. 2 erbringen (Tickets, E-Books, Zahlungen): Verbraucherbeschwerde mit 30-Tage-Frist und Bußgelder nach Art. 73 kommen neben der bestehenden Barrierefreiheitserklärung und Aufsicht hinzu. Zwei Regime nebeneinander.

Mobile Apps auch?

Ja — Art. 12 Abs. 2 Nr. 3 nennt Websites und mobile Anwendungen; Art. 5 Nr. 32 erfasst Dienstleistungen über „mobile Geräte“. Kapitel 11 der EN 301 549 überträgt WCAG auf Apps, und die systemeigenen Accessibility-APIs (TalkBack, VoiceOver) sind dort das, was im Web korrektes HTML ist.

Fristen

Seit wann gilt es?

Seit dem 28. Juni 2025 (Art. 88). Eine „Anpassungsfrist“ für neue Verträge oder neue Inhalte gibt es nicht — die Frist ist abgelaufen, und jeder Tag Verzug ist ein Tag, an dem ein Verbraucher Beschwerde einlegen kann.

Ich habe von 2030 gehört. Worum geht es?

Art. 85 Abs. 1: Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen unverändert bis zu ihrem Ende laufen, längstens bis zum 28. Juni 2030. Das ist eine Ausnahme für Verträge, nicht für Websites. Ein Shop, der heute neue Verträge schließt, fällt heute unter das Gesetz — und eine Änderung der Bedingungen schafft einen neuen Vertrag.

Was ist mit alten PDFs und Videos?

Ausgenommen: aufgezeichnete Medien und Dokumentdateien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sowie Archive, die seit diesem Datum nicht aktualisiert wurden (Art. 86). Neue müssen barrierefrei sein. Achtung Falle: AGB, eine Preisliste oder eine Anleitung, die nach diesem Datum geändert wurde, ist ein neues Dokument — die Ausnahme kehrt nicht zurück.

Ich mache ein Redesign oder wechsle das Theme. Setzt das etwas zurück?

Nicht zu Ihren Gunsten. Die Ausnahmen in Art. 85 und 86 betreffen das bereits Vorhandene — ein neues Theme, ein neues Template und neue Inhalte sind neu und fallen vollständig unter das Gesetz. Deshalb wird die Konformitätsbewertung nach jeder wesentlichen Änderung wiederholt und nicht einmalig erstellt.

Wann muss die Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung wiederholt werden?

Mindestens alle 5 Jahre, und früher, wenn sich die Dienstleistung oder die Umstände ändern, auf die Sie sich berufen haben (Art. 21). Die Dokumentation wird 5 Jahre aufbewahrt und der Behörde auf Verlangen vorgelegt; die Berufung selbst meldet man der Aufsichtsbehörde aus eigener Initiative.

Technik

WCAG 2.1 oder 2.2? Stufe AA oder AAA?

Das Recht verweist — über die EN 301 549 — auf WCAG 2.1 AA. WCAG 2.2 AA ist eine Obermenge und das bessere Ziel, denn seine neuen Kriterien treffen genau Shops und Anmeldung: 2.4.11 (Fokus nicht von einer klebenden Kopfzeile oder einem Cookie-Banner verdeckt), 3.2.6 (Hilfe an derselben Stelle auf jeder Seite), 3.3.7 (keine erneute Eingabe derselben Daten im Bestellvorgang), 3.3.8 (Anmeldung ohne Gedächtnistest — Einfügen und Passwortmanager müssen funktionieren) und 2.5.8 (Zielgröße mindestens 24×24 px). AAA vollständig verlangt niemand, und für jede Art von Inhalt ist es nicht erfüllbar. Stufen und Unterschiede.

Welcher Kontrast genau ist gefordert?

Text: mindestens 4,5:1 zum Hintergrund (WCAG 1.4.3). Großer Text, also ab 24 px oder 18,66 px fett: 3:1. Bedienelemente und bedeutungstragende Grafiken — Feldrahmen, Symbole, Diagrammbalken: 3:1 (1.4.11). Es zählt die Farbe, die nach Überlagerung von Hintergrund, Verlauf und Transparenz tatsächlich zu sehen ist — deshalb messen wir sie im Browser und nicht im Stylesheet. Logos und rein dekorativer Text sind ausgenommen.

Brauchen Videos Untertitel und Audiodeskription?

Auf Stufe AA: Untertitel für alle Aufzeichnungen mit Ton (1.2.2), Audiodeskription dessen, was zu sehen, aber nicht zu hören ist (1.2.3 und 1.2.5), und Untertitel für Livestreams (1.2.4). Unbearbeitete YouTube-Automatikuntertitel genügen meist nicht — sie irren bei Eigennamen, Preisen und Interpunktion, und genau die tragen den Inhalt. Ein Video mit bloßer Hintergrundmusik braucht keine Untertitel.

Ist ein CAPTCHA erlaubt?

Ja, aber nicht ausschließlich als Bild. WCAG 1.1.1 verlangt eine Alternative, die einen anderen Sinn anspricht — Bild plus Tonversion, besser noch ein Verfahren ganz ohne kognitiven Test (Token, Honeypot, Ratenbegrenzung). WCAG 2.2 geht weiter: 3.3.8 schließt Gedächtnistests und Bilderkennung als einzigen Weg zur Anmeldung aus.

Reichen KI-generierte Alt-Texte?

Als Ausgangspunkt ja, als fertiges Ergebnis nein. Ein Modell beschreibt, was auf dem Bild ist; eine Alternative muss sagen, wozu das Bild hier steht. Ein Produktfoto in einer Karte braucht den Variantennamen, nicht „Person hält einen Gegenstand“; eine als Grafik eingefügte Größentabelle braucht die Daten, nicht eine Beschreibung. Ein rein dekoratives Bild gehört mit alt="" versehen und nicht mit einem Satz — und genau das schlägt ein Automat fast nie vor.

Ich nutze WordPress / Shopify / Shoper. Reicht das?

Keine Plattform ist ab Werk barrierefrei. Es hängt vom Theme, den Plugins und den Inhalten ab — und die häufigsten Verstöße stammen aus dem, was nach der Installation dazukommt: Slider, Rabatt-Pop-up, Cookie-Banner und Bewertungs-Plugin. Prüfen Sie die Seite; der Bericht trennt, was aus dem Theme kommt (Kontrast, Fokus), von dem, was aus den Inhalten kommt (Alt-Texte, Überschriften). Shop-Plattformen.

Löst ein Accessibility-Overlay das Problem?

Nein. Ein Overlay ändert den Code der Seite nicht, es legt nur sein eigenes Widget darüber — und Organisationen blinder Menschen bitten öffentlich darum, solche Werkzeuge nicht einzusetzen, weil sie Screenreader oft mehr stören als helfen. Ein Overlay kann selbst Verstöße erzeugen: eine Schaltfläche ohne Beschriftung, eine Fokusfalle, einen abrupten Kontextwechsel. Behörde und Prüfer messen die Seite so, wie der Nutzer sie antrifft — Overlay eingeschlossen. Mehr zu gewöhnlichen Websites.

Was ist ARIA und muss ich es verwenden?

Eine Reihe von Attributen, die Screenreadern sagen, was ein Element ist und in welchem Zustand. Nötig für eigene Komponenten — Tabs, Akkordeons, Dialoge. Überflüssig überall dort, wo HTML es schon sagt: ein <button> braucht kein role="button". Die erste ARIA-Regel lautet, ARIA nicht zu verwenden, wenn es nicht sein muss, denn falsch eingesetzt ist sie schlechter als gar keine. Erklärt.

Sind strukturierte Daten (schema.org) vorgeschrieben?

Nein. Aber dieselbe Struktur, die in Google zu erweiterten Ergebnissen führt, ist ein Zeichen einer gut gebauten, barrierefreien Seite — und sie hat Felder für die Angaben zur Barrierefreiheit von Produkten, die Art. 18 Nr. 1 verlangt. Mehr zu strukturierten Daten.

Und das Zahlungsgateway — das ist nicht mein Code.

Der Betreiber haftet für sein Formular; Sie haften für dessen Auswahl, Einbindung und den gesamten Weg dorthin. Die Ausnahme in Art. 4 Nr. 2 lit. b betrifft Inhalte, über die Sie keine Kontrolle haben — ein Zahlungsmodul, das Sie selbst ausgewählt und eingebaut haben, unterliegt Ihrer Kontrolle. Ist das Gateway nicht barrierefrei, entfällt die Pflicht nicht: wechseln Sie das Gateway oder bieten Sie einen zweiten Zahlweg an. Wer für fremde Module haftet.

Pflichten und Folgen

Was muss ich „auf Papier“ haben?

Eine Konformitätsbewertung der Dienstleistung (Art. 32 Abs. 1), Angaben zur Barrierefreiheit in den AGB oder einem gleichwertigen Dokument (Art. 32 Abs. 2 Nr. 1) und, wenn Sie sich auf unverhältnismäßige Belastung berufen, die 5 Jahre aufbewahrte Bewertungsdokumentation samt Meldung an die Behörde (Art. 21). Das sind drei verschiedene Dokumente, und nur das zweite ist von außen sichtbar — weshalb die Behörde zuerst dessen Fehlen prüft. Das Gesetz Artikel für Artikel.

Was gehört konkret in eine Konformitätsbewertung?

Das Gesetz gibt keine Vorlage (Art. 32 Abs. 1 nennt die Pflicht, nicht ein Formular). Was eine Behörde in der Praxis akzeptiert: der geprüfte Umfang (Adressen, Nutzungspfade, mobile Fassung), Methode und Maßstab (WCAG 2.1 AA über die EN 301 549), eine Liste der Nichtkonformitäten mit Fundstelle, ein Abhilfeplan mit Terminen und verantwortlicher Person, dazu Datum und Unterschrift. Der Bericht eines Werkzeugs ist eine Anlage dazu, nicht das Dokument selbst.

Die Website hat eine Agentur gebaut. Wer haftet?

Gegenüber Behörde und Verbraucher Sie, denn Sie erbringen die Dienstleistung (Art. 32). Die Abrechnung mit dem Auftragnehmer ist Sache Ihres Vertrags: Haben Sie eine WCAG-konforme Website bestellt und keine bekommen, haben Sie Gewährleistungs- oder Vertragsansprüche. Das Bußgeld nach Art. 73 trifft trotzdem Sie und nicht die Agentur.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Bis zum Zehnfachen des durchschnittlichen Monatslohns des Vorjahres — 2026 sind das 89 035,60 Zloty — höchstens jedoch 10 % des Vorjahresumsatzes (Art. 73 Abs. 1). Es gibt fünf getrennte Tatbestände, darunter die fehlende Konformitätsbewertung und die unterlassene Meldung an die Behörde aus eigener Initiative; bestraft wird der Zustand, nicht die Absicht. Der Weg zum Bußgeld.

Wer beaufsichtigt?

Für den elektronischen Geschäftsverkehr: der für Digitalisierung zuständige Minister; Bankwesen: der Finanzombudsmann; Telekommunikation, Medien und E-Books: der Präsident der UKE; Verkehr: die Fachbehörden; koordiniert wird das Ganze vom Vorstandsvorsitzenden der PFRON (Art. 38).

Wie läuft eine Verbraucherbeschwerde ab?

Sie kommt zuerst zu Ihnen — schriftlich, mündlich oder elektronisch (Art. 37 Abs. 1). Sie haben 30 Tage für die Antwort; keine Antwort gilt als Anerkennung des Verlangens; Umsetzung binnen 6 Monaten (Art. 37 Abs. 2–4). Erst danach kann der Verbraucher — oder irgendjemand sonst — eine Anzeige bei der PFRON erstatten (Art. 67). Diese 30 Tage sind der günstigste Zeitpunkt für die Reparatur. Fristen aus Sicht des Betreibers.

Kann ein Verbraucher Schadensersatz von mir verlangen?

Das Gesetz gibt ihm eine Beschwerde und eine Anzeige bei der Behörde, keinen eigenen Geldanspruch. Das heißt nicht, dass kein finanzielles Risiko besteht: Es bleiben das allgemeine Zivilrecht, die Vorschriften über unlautere Marktpraktiken und Verfahren des UOKiK wegen Praktiken, die kollektive Verbraucherinteressen verletzen — und die haben eigene, höhere Sanktionen. Fragen Sie zum Schadensersatz eine Anwältin oder einen Anwalt; hier antworten wir nur für den Inhalt des Gesetzes selbst.

Kann die Behörde meinen Shop schließen?

Sie kann die Erbringung der Dienstleistung per Bescheid für bis zu 180 Tage untersagen (Art. 62 Abs. 1 Nr. 2), das Verbot bis zum Ende des Verfahrens verlängern (Art. 64) und den Bescheid für sofort vollziehbar erklären (Art. 65 Abs. 4). Davor steht allerdings die Aufforderung, die Nichtkonformität binnen bis zu 120 Tagen zu beseitigen — ein Verbot kommt nicht ohne Vorwarnung.

Kann ich mich auf die Kosten berufen?

Ja — „unverhältnismäßige Belastung“ (Art. 21), aber mit einer Bewertung nach drei Kriterien, Dokumentation, erneuter Bewertung alle 5 Jahre und Meldung an die Behörde. Nicht, wenn Sie öffentliche Mittel für Barrierefreiheit erhalten haben (Abs. 11). Und es wirkt nicht für eine ganze Dienstleistung auf einmal: Sie berufen sich auf eine bestimmte Anforderung an einem bestimmten Element, nicht auf „wir können uns das nicht leisten“.

Der Prüfer

Wie funktioniert die kostenlose Prüfung?

Wir öffnen die Seite in einem echten Browser (Desktop 1280 px, Telefon 390 px und 320 px), messen Kontrast, Fokus, Bewegung, Zielgrößen und Scrollen, prüfen den Code (Sprache, Titel, Alt-Texte, Beschriftungen, Überschriften, ARIA) und die Anforderungen des Gesetzes (Angaben zur Barrierefreiheit, Kontaktkanal, Shop-Signale). Ergebnis in 20–60 Sekunden, ohne Anmeldung. Starten.

Prüfen Sie auch den Warenkorb oder eine Seite hinter dem Login?

Die kostenlose Prüfung nimmt eine öffentliche Adresse — und das darf jede Unterseite sein, auch eine Produktkarte oder der erste Schritt des Warenkorbs. Anmeldung und der vollständige Kaufweg (Warenkorb, Kasse, Zahlung, Konto) gehören zur Prüfung der ganzen Website, wo wir sie als Abfolge testen, denn Art. 18 betrifft den gesamten Weg zur Bestellung und nicht einzelne Bildschirme. Preise.

Bedeutet 100/100 Konformität mit dem Gesetz?

Nein. Ein Automat entscheidet 30–50 % der WCAG-Kriterien. Ein Wert von 100 heißt, dass wir in dem, was maschinell messbar ist, keine Verstöße gefunden haben. Der Rest — ob eine Bildalternative Sinn ergibt, ob die Überschriftenfolge zum Inhalt passt, ob eine Fehlermeldung hilft — braucht einen Menschen, weshalb der Bericht einen eigenen Abschnitt „nicht geprüft“ zeigt und ihn nie als erfüllt zählt.

Kann ich den Bericht einer Anwältin oder einer Agentur geben?

Ja — der Link lebt 90 Tage und öffnet sich in vier Sprachen (Sprachparameter in der Adresse). Jeder Befund trägt seine Fundstelle im Code, das WCAG-Kriterium, die Ziffer der EN 301 549 und den Artikel des Gesetzes, lässt sich also ohne Übersetzung an eine Entwicklerin weitergeben. Die kostenpflichtige Fassung ergänzt zu jedem Problem eine Reparaturanleitung.

Werden die Ergebnisse meiner Website veröffentlicht?

Nein. Wir veröffentlichen, teilen und verkaufen die Ergebnisse einzelner Domains nicht — und die Liste der geprüften Seiten ebenso wenig. Eine öffentliche Ergebnisliste mit Firmennamen wäre eine fertige Liste für Anzeigen nach Art. 67 und eine Kontaktliste für Agenturen, und bei einer Domain mit einem Nachnamen darin auch noch personenbezogene Daten. Den Bericht sieht, wer den Link hat. Veröffentlichen können wir höchstens aggregierte Zahlen, ohne Namen. Datenschutz.

Was machen Sie mit den Daten über meine Website?

Den Bericht (Adresse, Befunde, Screenshots) — 90 Tage auf unserem Server, dann ist er weg. Eine kurze, nicht personenbezogene Zusammenfassung (Domain, Ergebnis, Plattform, ob es ein Shop ist) geht in ein internes Castomo-Register, das nicht veröffentlicht wird, und wird 24 Monate nach der letzten Prüfung gelöscht. Ihre E-Mail — nur, um Ihnen den Bericht zu senden, und mit gesonderter Einwilligung für die Kontaktaufnahme. Wir analysieren ausschließlich öffentliche Seiten. Datenschutz.

Wie oft sollte ich die Prüfung wiederholen?

Nach jeder wesentlichen Änderung — neues Theme, neuer Cookie-Banner, neues Plugin, umgebaute Kasse — und vorsorglich einmal im Quartal. Barrierefreiheit ist eine Eigenschaft der Dienstleistung und kein einmaliges Projekt: die häufigste Geschichte ist eine im März reparierte und im Mai von einem Rabatt-Pop-up wieder zerstörte Seite.

Website prüfen

Wir können das für Sie übernehmen

Zwei Wege zur Konformität. Beide beginnen mit dem Bericht, damit das Angebot Ihrer Website gilt und nicht einem Durchschnitt.

Behebung

Wir bringen Ihre Website in Ordnung

Wir nehmen den Bericht zur ganzen Website und arbeiten ihn Punkt für Punkt ab — Code, Theme, Inhalte — bis WCAG 2.2 AA erreicht ist.

  • Kontrast, Fokus, Beschriftungen, Überschriften und Zielgrößen korrigiert
  • Warenkorb, Anmeldung, Kasse und Formulare als ein Weg geprüft (Art. 18)
  • der Text zur Barrierefreiheit für Ihre AGB (Art. 32 Abs. 2 Nr. 1)
  • ein Beschwerdeverfahren mit der 30-Tage-Frist (Art. 37)
  • eine erneute Prüfung nach dem Deployment — schriftlich, für Ihre Akte

Angebot anfragen

Neue Website

Oder wir bauen Ihnen eine neue

Modern und schön, von der ersten Zeile an barrierefrei entworfen — keine Seite mit nachträglich angeklebtem Overlay.

  • WCAG 2.2 AA durchgehend, AAA wo erreichbar (Kontrast 7:1, keine Zeitlimits)
  • drei Themes: hell, dunkel und hoher Kontrast
  • Vorlesen der Seite auf Knopfdruck — genau wie hier
  • volle Tastatur- und Screenreader-Bedienung, ohne Overlay-Plugins
  • schnell: ohne Abhängigkeiten, ohne Tracking, vier Sprachen wenn nötig

Angebot anfragen

Das Angebot folgt dem Bericht, meist binnen 2 Werktagen. Rechnung von der Castomo P.S.A. Mit der kostenlosen Prüfung beginnen.